Erwägungsgrund 6 32018D0881
Am 14. September 2017 wurde auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien in Budva, Montenegro, unter anderem der Entwurf des Beschlusses VI/8f erörtert, doch fanden die Vorschläge der Union zu dessen Änderung im Sinne des Beschlusses (EU) 2017/1346 keine Zustimmung. Da es zu keiner Einigung kam, wurde auf der Tagung der Vertragsparteien beschlossen, die Beratungen über den Entwurf des Beschlusses auf die nächste ordentliche Tagung im Jahr 2021 zu vertagen.