Erwägungsgrund 2 32018D0909
Laut Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f jenes Beschlusses legt der Rat gemeinsame Vorschriften für die Steuerung von Projekten fest, welche die teilnehmenden Mitgliedstaaten, die sich an einem bestimmten Projekt beteiligen, anpassen können, falls dies für das Projekt erforderlich ist.