Art. 9 32018D0909
Überprüfung
Diese Entscheidung wird bis zum 31. Dezember 2020 überprüft.Dieser Beschluss wird erforderlichenfalls angepasst, um den allgemeinen Bedingungen für die Beteiligung von Drittstaaten an bestimmten Projekten Rechnung zu tragen, die vom Rat gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe g und Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 zu beschließen sind.