Erwägungsgrund 3 32018D0909
Gemäß Erwägungsgrund 5 des Beschlusses (GASP) 2018/340 des Rates wird die Durchführung aller Projekte der SSZ auf der Grundlage der gemeinsamen Vorschriften für die Steuerung von Projekten, einschließlich gegebenenfalls unter anderem Vorschriften zur Rolle von Beobachtern, erfolgen, um Einheitlichkeit sicherzustellen.