Erwägungsgrund 12 32018D0924
Ab dem Jahr 2018, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, befindet sich Frankreich in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und sollte sich in angemessenem Tempo seinem mittelfristigen Haushaltsziel nähern, und zwar auch durch die Einhaltung des Ausgabenrichtwertes, und ferner das Schuldenstandskriterium gemäß Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 einhalten —