Erwägungsgrund 5 32018D0924
Am 10. März 2015 richtete der Rat auf der Grundlage des Artikels 126 Absatz 7 des Vertrags eine neue Empfehlung an Frankreich mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis 2017 zu beenden. Der Rat forderte Frankreich auf, bis zum 10. Juni 2015 einen ausführlichen Bericht darüber vorzulegen, welche Maßnahmen ergriffen wurden.