Erwägungsgrund 6 32018D0924
Am 1. Juli 2015 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Ziele für das Gesamtdefizit Frankreichs sowohl 2015 als auch 2016 voraussichtlich erreicht würden, während die angestrebte Konsolidierungsanstrengung den Kennzahlen zufolge in den Jahren 2015 und 2016 voraussichtlich hinter den Empfehlungen zurückbleiben würde. Entsprechend der Methode zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen vertrat die Kommission daher die Auffassung, dass das Verfahren ruhen sollte.