Erwägungsgrund 11 32019D1001
Ab dem Jahr 2019, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, befindet sich Spanien in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und sollte sich in angemessenem Tempo seinem mittelfristigen Haushaltsziel nähern, und zwar auch durch die Einhaltung des Ausgabenrichtwertes, und ferner das Schuldenstandskriterium gemäß Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 einhalten —