Erwägungsgrund 5 32019D1001
Am 16. November 2016 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Spanien wirksame Maßnahmen im Sinne des Artikels 126 Absatz 9 AEUV unter Beachtung des Beschlusses (EU) 2017/984 ergriffen hatte.
Am 16. November 2016 kam die Kommission zu dem Schluss, dass Spanien wirksame Maßnahmen im Sinne des Artikels 126 Absatz 9 AEUV unter Beachtung des Beschlusses (EU) 2017/984 ergriffen hatte.