Erwägungsgrund 2 32019D1260
Gemäß Artikel 15.5 Absatz 2 des Abkommens kann der Handelsausschuss die Anhänge, Anlagen, Protokolle und Anmerkungen zu diesem Abkommen mit einem Beschluss ändern, den die Vertragsparteien vorbehaltlich ihrer jeweils geltenden Rechtsvorschriften und Verfahren annehmen.