BESCHLUSS Nr. 3 DES HANDELSAUSSCHUSSES EU-KOREA vom xx April 2019 zur Änderung der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 des Anhangs 2-C des Freihandelsabkommens Korea-EU
Tabelle 2 der Anlage 2-C-2 bleibt unverändert.
Erwägungsgrund 6 32019D1260
Erwägungsgrund 6 32019D1260Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen