Erwägungsgrund 7 32019D1260
Tabelle 1 der Anlage 2-C-3 wurde wie folgt geändert:a)Bei dem Eintrag „Insassen-Aufprallschutz – bei einem Frontalaufprall“ wurde der Verweis auf „KMVSS-Artikel 102“ in der Spalte „Entsprechende technische Vorschriften Koreas“ aufgrund einer Überarbeitung der KMVSS durch den Verweis auf „KMVSS-Artikel 102 Absätze 1 und 3“ ersetzt.b)Bei dem Eintrag „Insassen-Aufprallschutz – bei einem Seitenaufprall“ wurde der Verweis auf „KMVSS-Artikel 102“ in der Spalte „Entsprechende technische Vorschriften Koreas“ aufgrund einer Überarbeitung der KMVSS durch den Verweis auf „KMVSS-Artikel 102 Absatz 1“ ersetzt.c)[Erste Änderung betrifft nicht die deutsche Fassung.] Der Verweis in der Spalte „Anforderungen“ für den Eintrag „Abschleppeinrichtungen“ lautet nun „Verordnung (EU) Nr. 1005/2010“ anstatt „77/389/EWG“. Der bisherige Verweis auf „KMVSS-Artikel 20 Nummern 1, 2 und 4“ in der Spalte „Entsprechende technische Vorschriften Koreas“ wird durch den Verweis auf „KMVSS-Artikel 20 Absatz 1“ ersetzt.d)Bei dem Eintrag „Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“ wurden in der Spalte „Entsprechende technische Vorschriften Koreas“ die Einträge „KMVSS-Artikel 106 Nummern 1 bis 10“ für die Einträge „Frontscheinwerfer“, „Nebelscheinwerfer vorn“, „Rückfahrscheinwerfer“, „Begrenzungsleuchten“, „Kennzeichenbeleuchtung“, „Schlussleuchten“, „Bremsleuchten“, „Oben mittig angebrachte Zusatzbremsleuchte“, „Fahrtrichtungsanzeiger“, „zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger“ und „Nebelschlussleuchten“ gestrichen, da die KMVSS überarbeitet wurde.e)Bei dem Eintrag „Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen – Anbau“ wurde in der Spalte „Entsprechende technische Vorschriften Koreas“ der bisherige Eintrag „KMVSS-Artikel 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45 und 47“ durch den Eintrag „KMVSS-Artikel 38, 38-2, 38-3, 38-4, 38-5, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 44-2, 45, 45-2, 47 und 49“ ersetzt. Dies ist auf eine Überarbeitung der KMVSS zurückzuführen.f)Bei dem Eintrag „Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“ wurden aufgrund der Überarbeitung der KMVSS und zur Berücksichtigung der aktualisierten Anbauanforderungen für den Eintrag „Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“ die Untereinträge „Tagfahrleuchte“ und „Abbiegescheinwerfer“ in die Tabelle aufgenommen.g)Bei dem Eintrag „Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen – Oben mittig angebrachte Zusatzbremsleuchte“ wurde zusätzlich zur Streichung des Eintrags „KMVSS-Artikel 106 Punkt 8“ auch der Eintrag „KMVSS-Artikel 43 Absatz 3“ gestrichen, da dieser durch den Eintrag „KMVSS-Artikel 43 Absatz 2“ in der Spalte „Entsprechende technische Vorschriften Koreas“ ersetzt wurde.h)Bei dem Eintrag „Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“ wurde aufgrund der Überarbeitung der KMVSS und zur Berücksichtigung der aktualisierten Anbauanforderungen für den Eintrag „Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“ der Eintrag „Seitenmarkierungsleuchte“ in die Tabelle aufgenommen.i)Bei dem Eintrag „Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen –Rückstrahler und rückwärtige Kennzeichnung“ wurde der bisherige Eintrag „KMVSS-Artikel 49, Absatz 1 und 2, Artikel 107“ in der Spalte „Entsprechende technische Vorschriften Koreas“ durch den Eintrag „KMVSS-Artikel 49“ ersetzt. Dies ist auf eine Überarbeitung der KMVSS zurückzuführen.j)Bei dem Eintrag „Motorleistung“ wurde der bisherige Eintrag „KMVSS-Artikel 11 Absatz 1 Nummer 2, Artikel 111“ in der Spalte „Entsprechende technische Vorschriften Koreas“ durch den Eintrag „KMVSS-Artikel 111“ ersetzt. Dies ist auf eine Überarbeitung der KMVSS zurückzuführen.k)Bei dem Eintrag „Einrichtungen für die Sicht des Fahrzeugführers“ werden die Verweise auf die „78/318/EWG“ und „78/317/EWG“ in der Spalte „Anforderungen“ gestrichen, da diese durch „Verordnung (EU) Nr. 1008/2010“ bzw. „Verordnung (EU) Nr. 672/2010“ aufgehoben und ersetzt wurden. Die Einträge in der Spalte „Entsprechende technische Vorschriften Koreas“ bleiben unverändert.l)Bei dem Eintrag „Verankerung der Sicherheitsgurte“ wird der bisherige Eintrag „KMVSS-Artikel 27 Absatz 1, 2, 3, 4, 5; Artikel 103 Absatz 1, 2, 3“ in der Spalte „Entsprechende technische Vorschriften Koreas“ durch den Eintrag „KMVSS-Artikel 27 Absatz 1, 2, 3, 4; Artikel 103“ ersetzt. Dies ist auf eine Überarbeitung der KMVSS zurückzuführen.m)Bei dem Eintrag „Abgas- und Geräuschentwicklung (ausgenommen vorüberfahrende drei- oder vierrädrige Fahrzeuge)“ wurden die Verweise in der Spalte „Anforderungen“, unter anderem auf „Richtlinie 2002/51/EG, Richtlinie 2003/77/EG und Richtlinie 97/24/EG Kapitel 5 und 9“ gestrichen, da sie unter anderem durch die „Verordnungen (EU) Nr. 168/2013 und (EU) Nr. 134/2014“ aufgehoben und ersetzt wurden. Die Einträge in der Spalte „Entsprechende technische Vorschriften Koreas“ bleiben unverändert.n)Bei dem Eintrag „Emission aus Dieselmotoren (einschl. OBD) – Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 3,5 t“ wurden in der Spalte „Anforderungen“ die Verweise auf die „Verordnungen (EG) Nr. 715/2007“ und „(EU) Nr. 459/2012“ hinzugefügt, da es sich bei diesen Verordnungen um die anwendbaren Rechtsvorschriften handelt, die den KMVSS-Einträgen entsprechen. Die Einträge in der Spalte „Entsprechende technische Vorschriften Koreas“ bleiben unverändert.o)Bei dem Eintrag „Emission aus Dieselmotoren (einschl. OBD) – Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t“ wurden in der Spalte „Anforderungen“ unter anderem der Verweis auf die „Verordnung (EG) Nr. 692/2008“ gestrichen und unter anderem durch die Verweise auf die „Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) Nr. 582/2011“ ersetzt, da schwere Nutzfahrzeuge nicht in den Geltungsumfang der „Verordnung (EG) Nr. 692/2008“ fallen. Die Einträge in der Spalte „Entsprechende technische Vorschriften Koreas“ bleiben unverändert.p)Bei dem Eintrag „Reifen“ wird der bisherige Eintrag „Gesetz über das Qualitätsmanagement, die Sicherheit und die Überwachung von Industrieprodukten (QMSCIPA), Artikel 19, 20, 21; Durchführungsbestimmungen zum QMSCIPA, Artikel 2 Absatz 2, Artikel 19“ in der Spalte „Entsprechende technische Vorschriften Koreas“ durch den Eintrag: „Gesetz über die Sicherheit von elektrischen Geräten und Verbraucherprodukten, Artikel 15, 18 und 19; Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Sicherheit von elektrischen Geräten und Verbraucherprodukten Artikel 3, Absatz 4, Artikel 26; KMVSS-Artikel 12 Absatz 1“ ersetzt. Diese Änderung erfolgt, weil das QMSCIPA durch das Gesetz über die Sicherheit von elektrischen Geräten und Verbraucherprodukten ersetzt wurde.