Erwägungsgrund 9 32019D1260
Nach Artikel 12 Absatz 2 des Anhangs des Beschlusses Nr. 1 des Handelsausschusses EU-Korea vom 23. Dezember 2011 zur Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses kann der Handelsausschuss zwischen den Sitzungen des Handelsausschusses Beschlüsse im schriftlichen Verfahren annehmen, sofern beide Vertragsparteien zustimmen. Das schriftliche Verfahren ist ein Notenwechsel zwischen den Vorsitzenden des Handelsausschusses —