Erwägungsgrund 10 32019D1709
Die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung hätte keine nachteiligen Auswirkungen auf die Wirtschaft der Union oder auf ihre Handelsbeziehungen mit den im Rahmen der Ausnahmegenehmigung Begünstigten. Darüber hinaus gewährt die Union im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“ den am wenigsten entwickelten Ländern einen zoll- und kontingentfreien Marktzugang und unterstützt andere WTO-Mitglieder dabei, den am wenigsten entwickelten Ländern ebenfalls Handelspräferenzen zu gewähren.