Beschluss (EU) 2019/1709des Rates vom 7. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation im Hinblick auf die geplante Annahme eines Beschlusses zur Verlängerung einer WTO-Ausnahmegenehmigung, mit der die Entwicklungsland-Mitglieder der WTO in die Lage versetzt werden, Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren, zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel IX:3 des WTO-Übereinkommens kann die Ministerkonferenz unter außergewöhnlichen Umständen beschließen, ein Mitglied von einer Verpflichtung aus diesem Übereinkommen oder einem anderen der Multilateralen Handelsübereinkommen zu entbinden.
Erwägungsgrund 3 32019D1709
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