Erwägungsgrund 6 32019D1709
Nach Artikel IV:2 des WTO-Übereinkommens nimmt der Allgemeine Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz der WTO deren Aufgaben wahr. Gemäß Artikel IX:1 des WTO-Übereinkommens fasst die WTO ihre Beschlüsse üblicherweise durch Konsens.