Erwägungsgrund 8 32019D1709
Im Einklang mit Artikel IX:3 und IX:4 des WTO-Übereinkommens haben Chile, China, Indien, Thailand und die Türkei (im Folgenden „Miteinbringer“) dem Allgemeinen Rat einen Antrag auf den Erlass eines Beschlusses zur Verlängerung der bestehenden WTO-Ausnahmegenehmigung übermittelt, womit die Entwicklungsland-Mitglieder in die Lage versetzt werden, Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2029 eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren.