Art. 11 32019D1962
Als RESTREINT UE/EU RESTRICTED eingestufte Dokumente werden mit elektronischen Mitteln erstellt, sofern diese Mittel verfügbar sind.
Bei der Erstellung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED verwenden die Kommissionsbediensteten akkreditierte Kommunikations- und Informationssysteme. Die Bediensteten halten mit ihren lokalen Sicherheitsbeauftragten Rücksprache, wenn sie sich nicht sicher sind, welches Kommunikations- und Informationssystem verwendet werden kann. In Notfällen oder im Rahmen bestimmter technischer Konfigurationen können in Absprache mit der Sicherheitsstelle der Kommission spezielle technische Verfahren angewandt werden.
Als RESTREINT UE/EU RESTRICTED eingestufte Dokumente, einschließlich Entwürfe, dürfen nach Artikel 5 nicht über ungeschützte E-Mails übermittelt, auf herkömmlichen Druckern oder Scannern gedruckt beziehungsweise gescannt oder auf den privaten Geräten von Bediensteten bearbeitet werden. Für den Ausdruck von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED dürfen nur Drucker oder Kopierer, die an gegen elektromagnetische Abstrahlung geschützte Rechner ohne Netzanschluss oder an ein akkreditiertes System angeschlossen sind, verwendet werden.