Art. 12 32019D1962
Verteilung
Der Absender von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades RESTREINT UE/EU RESTRICTED entscheidet nach dem Grundsatz Kenntnis nur wenn nötig , an wen diese verteilt werden. Um den Grundsatz Kenntnis nur, wenn nötig weiter durchzusetzen, wird bei Bedarf eine Verteilerliste erstellt.