Erwägungsgrund 2 32019D0418
Mit den Beschlüssen (EU) 2017/1214, (EU) 2017/1215, (EU) 2017/1216, (EU) 2017/1217, (EU) 2017/1218 und (EU) 2017/1219 der Kommission wurden die Kriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Handgeschirrspülmittel, Maschinengeschirrspülmittel für den industriellen und institutionellen Bereich, Maschinengeschirrspülmittel, Reinigungsmittel für harte Oberflächen, Waschmittel und Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich festgelegt.