Erwägungsgrund 2 32019D0638
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates werden das Übereinkommen und der Beschluss C(2001)107 endgültig des -Rates der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Änderung des Beschlusses C(92)39 endgültig über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen (im Folgenden „OECD-Beschluss“) in der Union umgesetzt.