Erwägungsgrund 4 32019D0638
Auf ihrer 14. Tagung prüft und beschließt gegebenenfalls die Konferenz der Vertragsparteien Änderungen der Anhänge des Übereinkommens. Diese Änderungen würden den Anhängen II und VIII des Übereinkommens hinzugefügt und der Eintrag B3010 in Anhang IX des Übereinkommens überarbeitet: