Erwägungsgrund 6 32019D0638
Die Union sollte die Ziele der vorgeschlagenen Änderungen der Anhänge des Übereinkommens unterstützen, da sie dazu beitragen, die Kontrolle der Ausfuhren von Kunststoffabfällen zu verbessern, die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Länder, in denen keine angemessene Infrastruktur für die wirksame Sammlung und umweltgerechte Behandlung von Abfällen vorhanden ist, zu verhindern, die umweltgerechte Behandlung von Kunststoffabfällen zu fördern, das Risiko, dass Kunststoffabfälle in die Umwelt gelangen, zu verringern und Abfälle im Meer, die ein weltweites Umweltproblem darstellen, zu vermeiden. Die Union sollte jedoch Änderungsanträge zu den von Norwegen vorgeschlagenen Änderungen der Anhänge des Übereinkommens unterbreiten und unterstützen, damit der Anwendungsbereich der Änderungen klarer gefasst und der Text verbessert und für die Anwendung dieser Änderungen ein geeignetes späteres Datum festgelegt wird, das nach dem in Artikel 18 des Übereinkommens vorgesehenen Zeitpunkt liegt, um die Umsetzung und Durchsetzung dieser Änderungen zu erleichtern.