Erwägungsgrund 12 32020D1236
Auf der Grundlage der vom CBR vorgelegten Daten geht das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft davon aus, dass sich der Rückstau bei den ärztlichen Untersuchungen am 1. Dezember 2020 auf etwa 20000 belaufen wird. Unter der Annahme, dass es noch bis zum ersten Quartal 2021 dauern wird, bis sich die medizinischen Kapazitäten wieder normalisieren werden, dürften Fahrer, deren Führerscheine am 1. Dezember 2020 auslaufen, sich weiterhin mit dem Rückstau konfrontiert sehen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die beantragte Verlängerung sowohl des Zeitraums zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 als auch der Fristen für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Führerscheine, die andernfalls ablaufen oder abgelaufen wären, ausreichen wird, um sicherzustellen, dass alle Betroffenen die geltenden Anforderungen erfüllen können.