Erwägungsgrund 6 32020D1236
Mittlerweile werden wieder Weiterbildungskurse angeboten und neben den bereits von Mai 2020 bis Ende 2020 geplanten regulären Schulungen sind zusätzliche Kurse geplant. Die zur Eindämmung von COVID-19 erforderlichen Maßnahmen führen jedoch nach wie vor zu Einschränkungen in diesem Bereich. Die Ausbildungseinrichtungen müssen die einschlägigen Anforderungen des Nationalen Instituts für öffentliche Gesundheit und Umwelt erfüllen‚ z. B. indem sie dafür sorgen, dass die Abstandsvorgaben von mindestens 1,5 Metern möglichst eingehalten werden können.