Erwägungsgrund 8 32020D1236
In Bezug auf die nach der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ausgestellten Führerscheine verweisen die Niederlande auf die vorübergehenden Beschränkungen für die Ausübung von Berufen mit körperlichem Kontakt. Diese Einschränkungen hatten Auswirkungen auf die ärztlichen Untersuchungen, die erforderlich sind, um die körperliche und geistige Eignung einer Person zum Führen des Fahrzeugs festzustellen („ärztliche Untersuchungen“). So ist die durchschnittliche Anzahl der der nationalen Genehmigungsbehörde (CBR) wöchentlich vorgelegten medizinischen Berichte über solche Untersuchungen erheblich zurückgegangen. Aufgrund der zur Vermeidung bzw. Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 in den Niederlanden ergriffenen Maßnahmen wurden 28000 medizinische Untersuchungen verschoben und müssen noch durchgeführt werden — zusätzlich zu den Untersuchungen, die jetzt und in naher Zukunft für die Ausstellung der in Kürze ablaufenden Führerscheine durchgeführt werden müssen.