Erwägungsgrund 4 32020D1236
Den von den Niederlanden übermittelten Informationen zufolge dürften der Abschluss von Weiterbildungen, der Eintrag des Vermerks mit dem harmonisierten Code „95“ der Union und die Erneuerung der Führerscheine in den Niederlanden aufgrund der zur Verhinderung bzw. Eindämmung von COVID-19 ergriffenen Maßnahmen über den 31. August 2020 hinaus undurchführbar bleiben.