Erwägungsgrund 1 32020D1517
Das Übereinkommen zur Lachserhaltung im Nordatlantik (im Folgenden das „NASCO‐Übereinkommen“) wurde mit dem Beschluss 82/886/EWG des Rates genehmigt und ist am 1. Oktober 1983 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen zur Lachserhaltung im Nordatlantik (im Folgenden das „NASCO‐Übereinkommen“) wurde mit dem Beschluss 82/886/EWG des Rates genehmigt und ist am 1. Oktober 1983 in Kraft getreten.