Erwägungsgrund 11 32020D1517
Der Beitritt des Vereinigten Königreichs zum NASCO-Übereinkommen wird es dem Vereinigten Königreich erlauben, bei den erforderlichen Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen unter angemessener Berücksichtigung der Rechte, Interessen und Pflichten anderer Länder und der Union zu kooperieren und dafür zu sorgen, dass die Fischereitätigkeiten in einer Weise durchgeführt werden, die eine nachhaltige Bewirtschaftung der betreffenden Lachsbestände gewährleistet.