Erwägungsgrund 9 32020D2229
Nach einem Konsultationsprozess, an dem die betroffenen Städte und Mitgliedstaaten beteiligt waren, wurde beschlossen, dass den Städten, die von Kroatien und Irland ernannt wurden, im Jahr 2020 den Titel zu tragen, die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, die Umsetzung ihrer kulturellen Programme bis zum 30. April 2021 fortzuführen, ohne dass sich das Jahr der Ernennung ändert.