Erwägungsgrund 4 32020D2229
Die derzeitigen und künftigen Städte, die den Titel „Kulturhauptstädte Europas“ (im Folgenden „Titel“) tragen oder tragen werden, sind in unterschiedlichem Maße betroffen, je nachdem, in welchem Jahr sie den Titel tragen. Die Auswirkungen scheinen auf die beiden Städte, die im Jahr 2020 den Titel tragen, sowie auf die drei Städte, die sich darauf vorbereiten, im Jahr 2021 den Titel zu tragen, am größten zu sein, wobei die Auswirkungen auf Städte, die danach den Titel tragen werden, weiterhin ungewiss sind.