Erwägungsgrund 11 32020D2229
Aus Gründen der Rechtssicherheit, insbesondere für die Städte, die den Titel in 2020 und 2021 tragen, und um Störungen bei der Anwendung des Beschlusses Nr. 445/2014/EU abzuwenden, sollte der vorliegende Beschluss umgehend in Kraft treten und ab dem 1. Januar 2021 gelten.