Erwägungsgrund 8 32020D2229
Der Beschluss Nr. 445/2014/EU sollte daher so geändert werden, dass er ganz gezielt den durch diese außergewöhnliche Situation entstandenen Erfordernissen Rechnung trägt, sodass die Städte, die den Titel tragen und die am stärksten durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt werden, ihre kulturellen Programme so durchführen können, dass die Ziele der Aktion erreicht werden können.