Erwägungsgrund 10 32020D2229
Nach einem Konsultationsprozess, an dem die betroffenen Städte und Mitgliedstaaten beteiligt waren, wurde beschlossen, dass das Jahr, in dem Rumänien und Griechenland zur Ausrichtung des Titels berechtigt sind, von 2021 auf 2023 verschoben werden sollte und dass das Jahr, in dem ein Kandidatenland oder ein potenzielles Kandidatenland zur Ausrichtung des Titels berechtigt ist, von 2021 auf 2022 verschoben werden sollte.