Beschluss (EU) 2020/243 des Rates vom 13. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten in Bezug auf die Vorschläge verschiedener Vertragsparteien zur Änderung der Anhänge des Übereinkommens und die Rücknahme eines eingelegten Vorbehalts zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf der Tagung der Konferenz der Vertragsparteien zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Beschlüsse zur Änderung der Anhänge des Übereinkommens für die Union bindend sein werden.
Erwägungsgrund 4 32020D0243
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