Beschluss (EU) 2020/243 des Rates vom 13. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten in Bezug auf die Vorschläge verschiedener Vertragsparteien zur Änderung der Anhänge des Übereinkommens und die Rücknahme eines eingelegten Vorbehalts zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist kein Arealstaat für die Arten Elephas maximus indicus, Ardeotis nigriceps und Houbaropsis bengalensis bengalensis‘, sodass die Aufnahme dieser Arten in Anhang I des Übereinkommens keine Änderung des Unionsrechts erforderlich machen würde.
Erwägungsgrund 9 32020D0243
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