Erwägungsgrund 1 32020D0768
2016 beschloss die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), die mit dem Abkommen von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt (im Folgenden „Abkommen“) gegründet wurde, auf ihrer 39. Generalversammlung mit ihrer Entschließung A39-3 (im Folgenden „Entschließung A39-3“), einen globalen marktgestützten Mechanismus zu entwickeln, um die Treibhausgasemissionen durch die internationale Luftfahrt auf ihr Niveau von 2020 zu begrenzen. Der Standpunkt der Union zur Ausarbeitung und Annahme dieses Mechanismus und seiner verschiedenen Einzelbestandteile wurde mit dem Beschluss (EU) 2016/915 des Rates festgelegt.