Erwägungsgrund 2 32020D0768
Am 27. Juni 2018 hat der ICAO-Rat auf der zehnten Sitzung seiner 214. Tagung die Erste Ausgabe von Anhang 16 Band IV des Abkommens angenommen: die Internationalen Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz — System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, im Folgenden „CORSIA“). Gemäß der Entschließung A39-3, die durch die auf der 40. Tagung der ICAO-Versammlung angenommene Entschließung A40-19 (im Folgenden „Entschließung A40-19“) ersetzt wurde, werden in dieser Ersten Ausgabe unter anderem die Emissionswerte festgelegt, die zur Berechnung der Faktoren für den Anstieg (sowohl auf Ebene des Sektors als auch der Flugzeugbetreiber) verwendet werden. Diese Werte werden als Durchschnitt der in den Jahren 2019 und 2020 unter CORSIA fallenden CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr festgelegt (sowohl auf Ebene des Sektors als auch auf Ebene der einzelnen Flugzeugbetreiber).