Erwägungsgrund 8 32020D0768
Daher sollte der Beschluss (EU) 2016/915 so geändert werden, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten das Kalenderjahr 2019 als Basiszeitraum akzeptieren können.
Daher sollte der Beschluss (EU) 2016/915 so geändert werden, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten das Kalenderjahr 2019 als Basiszeitraum akzeptieren können.