Erwägungsgrund 7 32020D0768
Die in der aktuellen Debatte angesprochene Alternative, nämlich abhängig von Entwicklungsstand, Jahr der Teilnahme an CORSIA oder anderen Kriterien unterschiedliche Basiszeiträume je nach Land festzulegen, sollte nicht unterstützt werden. Dies würde gegen den in der Entschließung A40-19 genannten Grundsatz der Nichtdiskriminierung verstoßen und könnte den Fortbestand von CORSIA in seiner derzeitigen Form gefährden.