Erwägungsgrund 9 32020D0768
Der Grundsatz der regelmäßigen Überprüfung sollte weiterhin gelten. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass in der Entschließung A40-19 vorgesehen ist, CORSIA alle drei Jahre zu überprüfen. Die erste Überprüfung soll 2022 stattfinden. Eine solche Überprüfung im Hinblick auf die Emissionswerte, die zur Berechnung der Anstiegsfaktoren verwendet werden, wird umso wichtiger, je länger der Sektor braucht, um beim Verkehrsaufkommen und den damit verbundenen Emissionen das Vor-Krisen-Niveau zu erreichen. Im Falle einer langsamen Erholung des Luftverkehrssektors dürfte die Festlegung der Emissionen des Jahres 2019 als Basiswert während der CORSIA-Pilotphase (2021-2023) zu keinen oder minimalen Kompensationspflichten führen. Die — von der ICAO-Versammlung zu prüfende — Relevanz dieser Überprüfung wird daran deutlich, dass die Übereinstimmung mit einem langfristigen Ziel der Verringerung der CO2-Emissionen, das mit den Temperaturzielen des Übereinkommens von Paris im Einklang steht, zu gewährleisten ist. Gegenstand einer solchen Überprüfung könnte gegebenenfalls auch die Festlegung des Basiszeitraums sein.