Erwägungsgrund 6 32020D0768
Zwar haben sich die Union und ihre Mitgliedstaaten stets für ein globales Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen aus dem internationalen Luftverkehr auf einem Niveau ausgesprochen, das das Niveau von 2020 nicht überschreitet, doch scheint unter den derzeitigen Umständen eine Bezugnahme auf das Jahr 2019 als Basiszeitraum der bestmögliche, auf realen Daten beruhende Näherungswert zu sein, um das langfristige Ziel der ICAO eines CO2-neutralen Wachstums ab 2020, wie es in der Entschließung A39-3 festgelegt wurde, widerzuspiegeln. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick darauf, auch weiterhin ausreichende Unterstützung zu erhalten, zur Wahrung der Kernelemente der CORSIA-Konzeption und auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen sollte das Kalenderjahr 2019 als Basiszeitraum akzeptiert werden.