ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2020 DES GEMEINSAMEN AUSSCHUSSES, DER MIT DEM ABKOMMEN ÜBER DEN AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND AUS DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINGESETZT WURDE vom … über die Bestimmung von Waren, bei denen keine Gefahr besteht
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Art. 10 32021D0012
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