Erwägungsgrund 15 32021D1312
Das Abkommen sollte mit den Datenschutzbestimmungender Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2018/1725 und der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates uneingeschränkt vereinbar sein.