Erwägungsgrund 6 32021D1312
Das Abkommen sollte die Rechtsgrundlage für die Ermächtigung von Europol, der durch die Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (im Folgenden „Eurojust“) und der EUStA zum Zugriff auf einschlägige Interpol-Datenbanken für die Erfüllung ihrer Aufgaben bilden.