Erwägungsgrund 5 32021D1312
Das Abkommen sollte den Aufbau und die Regelung der Zusammenarbeit zwischen der durch die Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates errichteten Europäischen Staatsanwaltschaft (im Folgenden „EUStA“) und Interpol erleichtern.
Das Abkommen sollte den Aufbau und die Regelung der Zusammenarbeit zwischen der durch die Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates errichteten Europäischen Staatsanwaltschaft (im Folgenden „EUStA“) und Interpol erleichtern.