Erwägungsgrund 8 32021D1312
Artikel 23 Absätze 1, 2 und 5 der Verordnung (EU) 2016/794 sehen den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und internationalen Organisationen vor, soweit das für die Erfüllung der Aufgaben von Europol im Sinne von Artikel 4 der genannten Verordnung erforderlich ist.