Erwägungsgrund 7 32021D1344
Der vorliegende Beschluss sollte nicht für in Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete gelten, die vielmehr den Sicherheitsvorschriften für den Europäischen Auswärtigen Dienst unterliegen sollten.
Der vorliegende Beschluss sollte nicht für in Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete gelten, die vielmehr den Sicherheitsvorschriften für den Europäischen Auswärtigen Dienst unterliegen sollten.