Erwägungsgrund 9 32021D1344
Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem vorliegenden Beschluss sollten mit den in Artikel 3 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443 festgelegten Grundsätzen für die Sicherheit in der Kommission und insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Einklang stehen —