Erwägungsgrund 14 32021D1357
Der Grund, weshalb Slowenien Verlängerungen um die höchstzulässigen Zeiträume von sechs Monaten beantragt, liege darin, dass noch ein erheblicher Rückstand an noch zu erneuernden Fahrerqualifizierungsnachweisen bestehe, deren Anzahl um etwa 50 % über dem normalerweise zu erwartenden Umfang liegen dürfte. Zudem gebe es immer noch keine Gewissheit darüber, wie lange die Pandemie andauern wird und das Abstandsgebot bestehen bleiben muss.